Hinweisgebersystem

Integrität, Transparenz und verantwortungsbewusstes Handeln sind wesentliche Bestandteile unserer Unternehmenskultur. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie interner Standards hat für uns höchste Priorität.

Um mögliche Rechtsverstöße oder schwerwiegende Regelverletzungen frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können, haben wir im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle in Form eines Hinweisgebersystems eingerichtet.

Mit dem Betrieb der Meldestelle sowie der Entgegennahme und ersten Prüfung eingehender Meldungen haben wir beauftragt:

Munker Privacy Consulting GmbH
in Kooperation mit
Schmid Frank Rechtsanwälte PartG mbB

Die Bearbeitung eingehender Hinweise erfolgt unabhängig, neutral und unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit.

Wer kann eine Meldung abgeben?

Hinweise können von Mitarbeitenden, ehemaligen Mitarbeitenden, Bewerberinnen und Bewerbern, Geschäftspartnern sowie sonstigen Personen mit Bezug zu unserem Unternehmen abgegeben werden.

Was kann gemeldet werden?

Über das Hinweisgebersystem können Hinweise auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder schwerwiegende Regelverletzungen gemeldet werden. Dazu zählen insbesondere straf- oder bußgeldbewehrte Handlungen sowie Verstöße beispielsweise in den Bereichen Korruption, Betrug, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Arbeits- und Umweltschutz, Produktsicherheit oder Steuerrecht.

Beispiele aus der Praxis können sein:

  • Absprachen mit Wettbewerbern über Preise oder Marktstrategien
  • das Versprechen oder Annehmen persönlicher Vorteile im geschäftlichen Umfeld
  • Verstöße gegen Arbeits-, Sicherheits- oder Umweltvorschriften
  • Manipulationen bei Buchungen oder Zahlungen
  • Export von Produkten ohne erforderliche Genehmigung

Diese Beispiele dienen lediglich der Orientierung.

Was gehört nicht in das Hinweisgebersystem?

Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Meldung möglicher Rechtsverstöße.

Es ist nicht vorgesehen für:

  • allgemeine Anfragen
  • Produkt- oder Gewährleistungsanfragen
  • sonstige Beschwerden ohne Bezug zu möglichen Rechtsverstößen

Hinweis abgeben

Über unser Hinweisgebersystem können mögliche Rechtsverstöße vertraulich und – auf Wunsch – auch anonym über die folgenden Wege gemeldet werden:

Online-Meldeportal

Hinweise können über unser sicheres Meldeportal abgegeben werden.

Hinweis online melden

Nach Aufruf des Meldeportals erhalten Sie weitere Informationen zum Ablauf der Meldung sowie zur Bearbeitung Ihres Hinweises.

Telefonische Meldung

Alternativ können Hinweise auch telefonisch abgegeben werden.

Telefon: +49 821 45 40 808

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Herr Schmid.

Sollten Sie ihn nicht direkt erreichen, können Sie eine Nachricht hinterlassen. Sie werden schnellstmöglich zurückgerufen.

Ablauf der Bearbeitung

Nach Eingang einer Meldung wird der Hinweis zunächst von der beauftragten Meldestelle entgegengenommen, dokumentiert und geprüft.

Sofern die Meldung in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt, wird der Sachverhalt – unter Wahrung der Vertraulichkeit der hinweisgebenden Person – an die zuständige Stelle in unserem Unternehmen weitergeleitet und dort weiter geprüft.

Hinweisgebende Personen erhalten im gesetzlichen Rahmen eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.

Vertraulichkeit und Schutz von Hinweisgebern

Hinweise können grundsätzlich auch anonym abgegeben werden. Die Angabe von Kontaktdaten ist freiwillig, ermöglicht jedoch Rückfragen, die zur weiteren Aufklärung eines Sachverhalts beitragen können. Auch telefonische Meldungen können vertraulich erfolgen. Für eine vollständig anonyme Meldung empfehlen wir das Online-Meldeportal.

Hinweisgebende Personen, die Meldungen nach bestem Wissen und in gutem Glauben abgeben, sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Benachteiligungen geschützt. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Vorsätzlich falsche oder missbräuchliche Meldungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Datenschutz im Hinweisgebersystem

Im Rahmen des Hinweisgebersystems werden personenbezogene Daten verarbeitet, soweit dies zur Bearbeitung Ihrer Meldung erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere die von Ihnen gemachten Angaben sowie – sofern angegeben – Ihre Kontaktdaten.

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Aufklärung und Prävention von Verstößen gegen geltendes Recht und Unternehmensrichtlinien. Die Daten können hierfür an die beauftragte Meldestelle sowie – soweit erforderlich – an interne zuständige Stellen oder externe Berater (z. B. Rechtsanwälte) weitergegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Ihre Identität wird vertraulich behandelt und ohne Ihre Zustimmung nicht offengelegt, wenn dies gesetzlich erforderlich ist.

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Aufklärung und abschließenden Bearbeitung des Hinweises erforderlich ist sowie darüber hinaus nur im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. In der Regel werden diese bis zu sieben Jahre gespeichert und anschließend gelöscht.

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist:

Obeck Verpackungen GmbH
Steinräum 10
96524 Föritztal
Deutschland

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Obeck Verpackungen GmbH
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Steinräum 10
96524 Föritztal
Deutschland

Weitere Informationen zum Datenschutz und Pflichtangeben finden Sie unter: https://obeck.higginsdevelopment.co.uk/de/datenschutzerklarung/